Rentenansprüche für Arbeit in Bulgarien sowie ein Merkblatt über die Arbeitserlaubnis von Ausländern.
Für viele Rentner, die als Arbeitnehmer in Bulgarien gearbeitet haben, dürfte die folgende Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung von Interesse sein:
Für Rentner mit bulgarischen Zeiten: Termin für Neuberechnung läuft aus Leipzig, den 3. November 2008
Rentner, die früher einmal in Bulgarien gearbeitet haben, können ihre Rente rückwirkend neu berechnen lassen. Sie müssen sich jedoch beeilen, da der Termin für die Neuberechnung ausläuft. Nur wer diese bis zum 31. Dezember 2008 beantragt, kann rückwirkend ab 2007 die höhere Rente erhalten. Wer später reagiert, erhält die höhere Rente grundsätzlich erst vom jeweiligen Antragsmonat an.
Durch den Beitritt der Republik Bulgarien zur Europäischen Union zum 1. Januar 2007 sind Regelungen des Europäischen Gemeinschaftsrechts von Deutschland auch für bulgarische Sachverhalte zu berücksichtigen. Das bedeutet u. a., dass Renten, die bereits vor dem 1. Januar 2007 gezahlt wurden, auf Antrag neu berechnet werden. Diese zwischenstaatliche Berechnung kann zu einer höheren deutschen Rente führen. Fällt sie für den Rentner ungünstiger aus, bleibt es beim bisherigen Zahlbetrag. Eine Rentenkürzung wird es nicht geben.
Ob die Neuberechnung tatsächlich zu einem höheren Rentenbetrag führt, lässt sich nur im konkreten Einzelfall feststellen. Deshalb wird die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland auf Antrag der Betroffenen die jeweiligen Renten überprüfen. Weitere Informationen gibt es telefonisch unter 0345 2131795 bzw. 0345 2131789 bzw. per Mail an bulgarien@drv-md.de. Unternehmenskommunikation Georg-Schumann-Straße 146, 04159 Leipzig Postanschrift: 04151 Leipzig Ihr Kontakt: Telefon 0341 550-5041, Telefax 0341 550-5911 Dr. Ursula Wächter